Elternbeirat

Zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger wird aus der Elternschaft ein Elternbeirat gewählt. Die Mitglieder des Beirates vereinbaren dann einen Vorsitzenden, einen Kassier und einen Schriftführer. Der Elternbeirat trifft sich mehrmals jährlich je nach Bedarf mit der Kindergartenleitung und dem Vorstand der Trägerschaft zu gemeinsamen Sitzungen. Rechte und Pflichten des Elternbeirates sind ebenso wie die anderen Richtlinien im Kindergartengesetz festgelegt.

Der Elternbeirat hat eine beratende Funktion bei:

Bei der Elternbeiratswahl gibt der aktive Elternbeirat seinen jährlichen Rechenschaftsbericht bekannt, sowie einen Rückblick über getätigte und eine Vorschau über geplante Aktionen.

Weitere Themen können sein:

Auch die Fortschreibung der Konzeption und die jährliche Elternumfrage wird mit Vorstand und Elternbeirat abgestimmt.

Aber ohne die Mithilfe und die tatkräftige Unter stützung der gesamten Elternschaft kann auch der beste Elternbeirat die gewünschten Ziele und Erfolge nicht erreichen.